Oktober 2011
Beispiel 5 fragwürdiger Tierversuche in der Schweiz:
Am Tierspital Zürich werden Hunde mit Parasiten künstlich infiziert, studiert und letztlich getötet, obwohl man die Erkrankung durchaus auch an natürlich erkrankten ‚Patienten‘ studieren könnte.
Ziel dieser Publikation ist es:
- darauf hinzuweisen, dass auch in der Schweiz jährlich über 3000 Tierversuche mit Hunden gemacht werden, darunter auch viele sehr belastende Versuche
- dass viele dieser Versuche verzichtbar sind, insbesondere auch diese konkrete Versuchsreihe mit mittlerweile über 40 künstlich infizierten Hunden
- die Diskussion anzuregen, ob Hundehalter wirklich wollen, dass mit anderen Hunden belastende Versuche durchgeführt werden und diese dann getötet werden, damit allenfalls ihr eigener Hund mal irgendeinen vagen Vorteil hat. Wenn nicht, dann sollte die Forschung mit belastenden Tierversuchen an Hunden für Hunde eingestellt werden.
Der von uns kritisierte Versuch wurde in der folgenden Form publiziert: Clinical, laboratory and pathological findings in dogs experimentally infected with Angiostrongylus vasorum Schnyder, M; Fahrion, A; Riond, B; Ossent, P; Webster, P; Kranjc, A; Glaus, T; Deplazes, P Abstract The aim of this comparative study was to investigate the development of clinical signs and accompanying haematological, coproscopic and pathological findings as a basis for the monitoring of health condition of Angiostrongylus vasorum infected dogs. Six beagles were orally inoculated with 50 (n = 3) or 500 (n = 3) A. vasorum third stage larvae (L3) obtained from experimentally infected Biomphalaria glabrata snails. Two dogs were treated with moxidectin/imidacloprid spot-on solution and two further dogs with an oral experimental compound 92 days post infection (dpi), and were necropsied 166 dpi. Two untreated control dogs were necropsied 97 dpi. Prepatency was 47-49 days. Dogs inoculated with 500 L3 exhibited earlier (from 42 dpi) and more severe respiratory signs. Clinical signs resolved 12 days after treatment and larval excretion stopped within 20 days in all four treated dogs. Upon necropsy, 10 and 170 adult worms were recovered from the untreated dogs inoculated with 50 and 500 L3, respectively. Adult worms were also found in two treated dogs, in the absence of L1 or eggs. Despite heavy A. vasorum infection load and severe pulmonary changes including vascular thrombosis, only mild haematological changes were observed. Eosinophilia was absent but the presence of plasma cells was observed. Neutrophilic leucocytes showed a transient increase but only after treatment. Signs for coagulopathies were slight; nevertheless coagulation parameters were inoculation dose dependent. Ten weeks after treatment pulmonary fibrosis was still present. Infections starting from 50 L3 of A. vasorum had a massive impact on lung tissues and therefore on the health of affected dogs, particularly after prepatency, although only mild haematological abnormalities were evident. Originally published at: Schnyder, M; Fahrion, A; Riond, B; Ossent, P; Webster, P; Kranjc, A; Glaus, T; Deplazes, P (2010). Clinical, laboratory and pathological findings in dogs experimentally infected with Angiostrongylus vasorum. Parasitology Research, 107(6):1471-1480; Epub 2010 Aug 11. Kurzbeschreibung auf Deutsch: 6 erwachsene Beagle-Hunde wurden am Tierspital Zürich künstlich mit einem Parasiten (Lungenwürmern) infiziert um die Symptome und Befunde der Erkrankung genau studieren zu können und mit weiteren Versuchen Bluttests für die Diagnostik der Erkrankung und Therapieschemen zu evaluieren. Je 2 Hunde wurden mit 2 verschiedenen Medikamenten später behandelt, die restlichen 2 überhaupt nicht. Alle 6 Hunde erkrankten an Atembeschwerden und Gewichtsverlust. Alle 6 Hunde wurden am Ende des Versuchs ‚geopfert‘, also umgebracht und untersucht, um die Schäden der Parasiten mikroskopisch genauer beurteilen zu können. Bewertung der Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin 1. Bewertung des Schweregrads des Tierversuchs gemäss Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET 1.04 'Einteilung von Tierversuchen nach Schweregrad'. (Schweregrad 0 = keine Belastung, Grad 1 = leichte Belastung, Grad 2 = mittlere Belastung, Grad 3 = schwere Belastung) Deklarierter Schweregrad: Offiziell deklarierter BVET-Schweregrad uns nicht bekannt. Effektiver Schweregrad gemäss unserer Einschätzung: BVET-Schweregrad 2-3 = mittlere bis grosse Belastung Begründung: In den Richtlinien des Bundesamtes für das Veterinärwesen BVET findet man unter anderem folgende Beispiele für die verschiedenen Belastungsgrade: "Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden vor Versuchsbeginn (Belastungskategorien) des BVET: Absatz 6, Modelle der Mikrobiologie und Parasitologie Grad 0 Infektionen Infektionen mit opportunistischen Keimen oder Parasiten (keinerlei Symptome). Grad 1 Infektionen Infektionen, die mit keinen oder kurzfristig mit leichtgradigen klinischen Symptomen einhergehen. Beispiele: Parasiten: Infektion von Karnivoren mit intestinalen Stadien von Cestoden; Leichte Infektionen mit Erregern von Parasitosen des Darmes (Giardia, Kokzidien, Trichostrongyliden, Hakenwürmer); Leichte Infektionen mit Erregern von Parasitosen des Gewebes und des Blutes (Fasciola hepatica, Toxoplasmen); Leichte bis mitt lere Infestationen mit Ektoparasiten ohne Wiederholung (u.a. Zecken, Flöhe oder Flie gen bei K aninchen oder Tauben) Beispiele: Bakterien: Induktion von lokalisierten bakteriellen Dermatitiden mit verschiedenen Erregern Beispiele: Viren: Subklinische Formen von Sendaivirus-Infektionen bei der Maus; Spumavirus-Infektion oder Immunschwächevirus-Infektion bei der Katze Immunität Applizieren unschädlich gemachter Bakterien, Viren oder Parasiten (oder deren Bestandteile) ohne anschliessende Exposition zur Prüfung der Immunantwort, mit ausschliesslich leichtgradiger lokaler Entzündungsreaktion. Beispiele: Applizieren von Vakzinen (u.a. Pferdeinfluenza, Parvovirose, Stutenabort) zum anschliessenden Testen der Immunogenität; Validierung eines viralen Impfstoffes im Feldversuch Grad 2 Infektionen Infektionen, die kurzfristig mit mittelgradigen (ausgeprägten) oder chronisch mit leichtgradigen klinischen Symptomen einhergehen. Beispiele: Parasiten: Infektionen mit pathogenen Dosen von Trichostrongyliden, Lungenwürmern, Gewebeparasiten (z.B. Metazestoden von Eccinococcus) und Blutprotozoen (Trypanosomen, Babesien) Beispiele: Bakterien: Induktion einer bakteriellen Vaginitis bei Maus oder Ratte; Implantation einer Gewebekammer, welche nachträglich mit Bakterien vollständig besiedelt wird; Modelle mit induziertem Endotoxinschock bei Labornagern, in Sedation, mit Euthanasie noch während der Sedation Beispiele: Viren: Nachweis der verzögerten Überempfindlichkeitsreaktion bei der Choriomeningitisvirus-Infektion an der Fusspfotenschwellung; Produktion von Saatvirus für das Herstellen von Zeckenencephalitis-Virusantigen Immunität Applizieren unschädlich gemachter Bakterien, Viren oder Parasiten (oder deren Bestandteile) ohne anschliessende Exposition zur Prüfung der Immunantwort, mit erheblichen Entzündungs reaktionen. Grad 3 Infektionen: Infektionen, die mit progredienter Erkrankung mit Todesfolge oder chronisch mit (ausgeprägten) klinischen Symptomen einhergehen. Beispiele: Parasiten: Infektionen mit hohen Dosen von Trichostrongyliden, Lungenwürmern, Gewebeparasiten (u.a. Metazestoden von Ecchinococcus), Blutprotozoen (Trypanosomen, Plasmodien, Babesien) oder Ektoparasiten (u.a. Räudemilben)" 2. Bewertung des Nutzens für Mensch und Tier Anmerkung: Zur Bewertung des Nutzens eines Tierversuchs gibt es keine etablierte Skala analog der obigen des Bundesamtes für Veterinärmedizin für die Belastung. Die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin haben deshalb ein einfaches Bewertungsschema für den Nutzen entworfen. Es ist bewusst einfach und pauschal gehalten und verzichtet auf Pseudogenauigkeit, da ein zukünftiger Nutzen immer Spekulation bleiben muss. In Anlehnung an die Kategorien des Schweregrades des BVET haben wir uns zwecks optimaler Vergleichbarkeit von Belastung und Nutzen deshalb für ein Schema mit Grad 0 – 3 entschieden. Die ‚Nützlichkeitsgrade’ sind: Grad 0 = kein Nutzen absehbar für Mensch oder Tier, Grad 1 = leichter Nutzen, Grad 2 = mittlerer Nutzen, Grad 3 = hoher Nutzen. Die Bewertung erfolgt durch erfahrene Ärzte verschiedener Fachrichtungen, wozu auch Nicht-Mitglieder der Ärzte für Tierschutz beigezogen werden. Unsere Beurteilung des Nutzens dieses Tierversuchs: Nützlichkeitsgrad 1-2 = leichter bis mässiger Nutzen erkennbar für Mensch und Tier Begründung: Bei diesem Versuch ist zwar ein Nutzen zu erkennen für die Behandlung der Parasitosen. Sämtliche Erkenntnisse hätten sich aber durch das Studium von natürlich erkrankten Tieren (‚Patienten‘) ebenfalls gewinnen lassen. Wir haben unsere Kritikpunkte den Forschern vorgelegt und auch eine sachliche Antwort erhalten, in der auf unsere Kritikpunkte eingegangen wurde. Unser Angebot, ihre Sichtweise auf unserer Homepage in eigenen Worten zu publizieren, haben die Forscher abgelehnt. Von den Forschern wird angeführt, dass die untersuchte Parasitose bisher in der Schweiz kaum bekannt ist und eine Zunahme der Fälle zu erwarten ist. Ohne ‚künstlich‘ infizierte Hunde hätten sie die Erkrankung nicht studieren und die Tierärzteschaft über die relativ neue Erkrankung nicht informieren können. Dies ist in unseren Augen kein akzeptables Argument, da man die Erkrankung in denjenigen Ländern hätte studieren können, in denen es eine genügende Fallzahl gibt. Auch die Information der Aerzteschaft wäre durchaus ohne eigene Schweizer Tierversuche möglich gewesen. Die Erkenntnisse über den klinischen Verlauf, den Verlauf der Blutwerte, die Anzeichen in bildgebenden Verfahren wie Radiologie hätten mit natürlich infizierten Tieren ebenfalls erreicht werden können. Die Erprobung der Wirksamkeit verschiedener Medikamente habe die Prophylaxe und Therapie der Erkrankung wesentlich verbessert, wird weiter ins Feld geführt. Dies könne hunderten von Hunden das Leben retten. Schon, nur sind wir auch hier wieder überzeugt, dass die Erprobung der Therapie und der erforderlichen Dosierung auch an natürlich erkrankten Tieren möglich gewesen wäre. Als eines der Hauptargumente für die Infektion von gesunden Hunden wird angeführt, dass man nur so exakt definierte Bedingungen habe, wenn man genau wisse, wann ein Tier mit welcher Menge an Parasiten infiziert wurde, um dann genau sagen zu können, nach wie langer Zeit es an was für Symptomen und Befunden erkrankt. Dies stimmt prinzipiell schon. Nur weiss man später auch bei keinem Hund wann er genau welche Menge Parasiten verschluckt hat. Auch wäre, wenn man so präzise sein will, keine Forschung am Menschen möglich, da man Menschen nicht zur präziseren Forschung mit gefährlichen Keimen an einem bestimmten Tag und mit einer bestimmten Menge infizieren darf. Und doch ist infektiologische Forschung auch am Menschen möglich, trotz der Untersicherheiten über Infektionszeitpunkt und Keimmenge. So sind wir denn auch bei diesem Punkt überzeugt, dass diese Forschung problemlos auch an natürlich erkrankten Hunden möglich gewesen wäre. Die Forscher führen weiter ins Feld, dass mit ihren Versuchen die Diagnostik der Erkrankung verbessert wurde, indem ein Test zum Nachweis zirkulierender Antigene von A. vasorum erfolgreich entwickelt wurde. Dieser Test ist ohne Zweifel sehr nützlich, nur hätte auch dieser wieder problemlos mit dem Blut von natürlich erkrankten Hunden, ja sogar von verstorbenen Hunden und verstorbenen Füchsen entwickelt werden können. Am meisten Sorgen bereitet uns die Aussage zum Schluss, dass es auch darum ging, ein ‚experimentelles Modell‘ für diese Parasitose zu etablieren. Dies kann nur heissen, dass man dieses Modell auch weiterhin nutzen will, um Forschung über diese Erkrankung zu betreiben. Das würde aber heissen, dass geplant ist, weitere Hund mit diesem Parasiten absichtlich zu infizieren, um dann diese Forschung betreiben zu können. Hier können wir nur sagen, dass es in unseren Augen absolut unzulässig ist, Hunde als solche ‚Modelle‘ zu benutzen. Dies sollte unbedingt verhindert werden. In einer Publikation aus dem Jahre 2011 wird bereits berichtet, dass 40 Hunde künstlich mit diesem Keim infiziert wurden! (Schnyder, M; Tanner, I; Webster, P; Barutzki, D; Deplazes, P (2011). An ELISA for sensitive and specific detection of circulating antigen of Angiostrongylus vasorum in serum samples of naturally and experimentally infected dogs. Veterinary Parasitology, 179(1-3):152-158.) Sorgen bereitet uns auch die Tierhaltung. Die Forscher betonen, die Tiere ausgezeichnet zu halten. Andererseits muss man in der Originalpublikation lesen, dass diese erwachsenen Hunde ausschliesslich in ‚Kennels‘ gehalten wurden. Zitat aus der Publikation: ‚However, as they were always kept in kennels, the demand for high level exertion was limited.’ Wie die Tiere während des Versuchs genau gehalten wurden entzieht sich unserer Kenntnis. Wenn man aber bedenkt, dass diese bedauernswerten Tiere eine sehr schwerwiegende Erkrankung aufwiesen, die mit Stuhl übertragen werden konnte, dann kann man sich kaum vorstellen, dass diese Tiere in grossen Gehegen zusammen mit anderen Hunden gehalten worden sind. Hierfür wäre das Uebertragungsrisiko wahrscheinlich viel zu gross gewesen. 3. Abwägung von Belastung für das Tier und zu erwartendem Nutzen Auf der Seite der Belastung für das Tier besteht die Belastungskategorie 2-3. Dem gegenüber steht ein Nutzen dieses Tierversuchs, der zwar existiert, der aber auch ohne diese Hundeversuche zu erreichen gewesen wäre. Bei grosser Belastung für das Tier und vorhandenem, aber auch anders zu erreichendem Nutzen für Mensch und Tier, ist dieser Versuch ethisch unserer Auffassung nach nicht vertretbar. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gilt: '4.6: Versuche, die dem Tier schwere Leiden verursachen, müssen vermieden werden, indem durch Änderung der zu prüfenden Aussage andere Versuchsanordnungen gewählt werden, oder indem auf den erhofften Erkenntnisgewinn verzichtet wird.' Für diesen Versuch heisst, dies, dass die Forschung im Ausland und an natürlich erkrankten Tieren hätte erfolgen müssen. 4. Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz Gemäss dem Tierschutzgesetz Art. 13 Abs.1 TSchG müssen Tierversuche auf 'das unerlässliche Mass' beschränkt werden (siehe auch unsere Homepageseite ‚Unerlässlichbroschüre’ hierzu). A) Die finale Unerlässlichkeit (rechtfertigt der Versuchszweck eine Bewilligung?) Den Sinn der Erforschung dieser Parasitose zur Verbesserung der Diagnostik und Therapie erkennen wir an. B) Die instrumentale Unerlässlichkeit (ist dieser Tierversuch das einzige Mittel um die angestrebte Erkenntnis zu gewinnen?) Da die angestrebten Erkenntnisse aufgrund obiger Ausführungen auch ohne diese Versuche hätten gewonnen werden können, ist die instrumentale Unerlässlichkeit nicht gegeben. Dennoch wurde dieser Versuch von der Kantonalen Tierversuchskommission amtlich bewilligt mit der Amtsnummer 26/2007. Bekanntlich sind in dieser Kommission die Tierschutzvertreter stark untervertreten. Die Kommission bewilligt letztlich ca. 99% der Versuche. Eine Bewilligung durch diese Kommission heisst also nicht, dass der Versuch wirklich ethisch vertretbar ist. Dies bewies vor kurzem auch ein Bundesgerichtsurteil, das die Bewilligung für bestimmte Affenversuche durch die Zürcher Tierversuchskommission letztlich als falsch beurteilte (siehe auch die entsprechenden Seiten unserer Homepage). Dies soll aber auch nicht heissen, dass die Tierversuchskommissionen verzichtbar sind: es gelingt den Tierschutzvertretern hier immerhin oft, den Versuch so abzumildern, dass er für die Tiere erträglicher wird oder dass weniger Tiere verbraucht werden. Dies ist für die Tierschutzvertreter jeweils eine Herkulesarbeit, die darüber hinaus meist von keiner Seite Anerkennung findet und praktisch nicht bezahlt wird. Dementsprechend ist es auch äussert schwierig für dieses Amt Personen zu finden. Wir haben beim Veterinäramt des Kantons Zürich mit einem Informationszugangsgesuch im Rahmen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz nachgefragt, warum dieser Hundeversuch überhaupt bewilligt wurde, Das Veterinäramt antwortete uns, dass über bewilligte Versuche keinerlei Dokumentation geführt wird (also über fast alle beurteilten Tierversuche!), sondern nur, wenn dem Versuch Auflagen gemacht werden oder er abgelehnt wird. Gegenstand eines Informationszugangsgesuches können laut Veterinäramt nur Informationen i.S. von § 3 IDG sein. Als solche gelten grundsätzlich alle Aufzeichnungen, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen. Die hier aber nicht existieren. Im übrigen sei dies eine verwaltungsinterne Meinungsbildung, der Versuch schon längstens rechtskräftig bewilligt und die Rechtfertigung liege ja in der Arbeit durch die Forscher selbst vor (womit wieder gesagt ist, dass letztlich der Forscher selbst die Notwendigkeit seiner Arbeit beurteilt und nicht wirklich die Tierversuchskommission). Weiter wird darauf hingewiesen, dass es in der Forschung oft wichtig sei, gut zu standardisieren um reproduzierbar Ergebnisse zu erhalten. Dies stimmt rein mathematisch gesehen sogar, heisst aber nicht, dass nur durch zu einem exakten Zeitpunkt mit exakten Dosen infizierte Organismen der Forschung zugänglich sind – sonst wäre wie weiter oben erwähnt Forschung in der Infektiologie am Menschen nie möglich, da man Menschen nie künstlich zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer definierten Dosis infizieren kann. 5. Fazit Da die Unerlässlichkeit nicht gegeben ist, widerspricht unserer Auffassung nach dieser Tierversuch dem Schweizerischen Tierschutzgesetz. Insbesondere hoffen wir, dass keine Versuche mehr bewilligt werden, in denen Hunde als ‚Krankheitsmodelle‘ krank gemacht werden, wenn es natürlich erkrankte ‚Patienten‘ gibt, mit denen nahezu die gleichen Erkenntnisse zu gewinnen sind. Persönliche Bemerkung Selbst habe ich auch einen Hund. Er ist sogar besonders gefährdet einen Parasiten zu erwischen, da er alles Mögliche frisst, was er nicht sollte. Dennoch möchte ich keine Forschung dieser Art, obwohl mein Hund und somit auch ich gemäss Forschern eines Tages vielleicht hiervon profitieren könnten. Ich bin bereit das sehr kleine Mehrrisiko auf mich und meinen Hund zu nehmen, damit keine anderen Hunde mehr mit dieser schweren Erkrankung infiziert werden und schliesslich in viel zu jungen Jahren umgebracht werden müssen. Ebenso bin ich überzeugt, dass die Mehrzahl der Hundehalter genauso wenig diese Art der Forschung wünschen und unterstützen würden. Dr. med. Markus Deutsch Für den Vorstand der Aerztinnen und Aerzte für Tierschutz in der Medizin. Nachtrag: Die Kritik an Versuchen der Parasitologie Zürich 2011, bei denen 56 Beagles mit Parasiten infiziert, studiert und letztlich umgebracht wurden, fand ein grosses Echo in Zeitungen und Fernsehen. |