Oktober 2009

Meilenstein für den Tierschutz - Affenversuche an der ETH Zürich bleiben verboten

Das Bundesgericht hat bestätigt, dass für die beiden im Jahre 2006 von der Tierversuchskommission des Kantons Zürich abgelehnten Primatenversuche definitiv keine Bewilligung erteilt wird.

Die Beschwerden der betroffenen Forscher wurden vollumfänglich abgewiesen.

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Zürcher Veterinäramt bewilligte Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Sowohl die Zürcher Gesundheitsdirektion als auch das kantonale Verwaltungsgericht haben die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher letztlich beim Bundesgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Bundesgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission letztinstanzlich bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit beide Primatenversuche definitiv untersagt bleiben. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in der Güterabwägung für Tierversuche finden werden.


Text: Stiftung für das Tier im Recht TIR (war direkt in diesen Prozess einbezogen)